30. August 2010
ZARA findet Gesetzesentwurf zu Gleichbehandlungsgesetz unzureichend
Der nun vorliegende Entwurf des Gleichbehandlungsgesetzes ist nach Ansicht
von ZARA zur Durchsetzung des Gleichbehandlungsgrundsatzes unzureichend. Die
Novelle zielt unter anderem darauf ab, die Durchsetzungsmöglichkeiten des
Gleichbehandlungsgrundsatzes zu verbessern. Dieses wichtige Ziel wird
allerdings aus Sicht von ZARA durch den vorliegenden Entwurf nicht
hinreichend erfüllt.
ZARA sieht nach wie vor Schwächen in
. den Möglichkeiten der Anwendung und Wirkung von
Verwaltungsstrafbestimmungen bei diskriminierenden Job- und
Wohnungsinseraten
. dem Verfahren vor der Gleichbehandlungskommission
. der Struktur und Verständlichkeit des Gesetzes
Lesen Sie mehr: ZARA-Stellungnahme
Als Mitgliedsverein des Klagsverbands zur Durchsetzung der Rechte von
Diskriminierungsopfern schließt sich ZARA grundsätzlich dessen ausführlicher
Stellungnahme an. -> http://www.klagsverband.at/archives/4154

