Was tun, wenn ... ?

Rassismus ist ein fester Bestandteil unserer Gesellschaft, wodurch wir täglich mit ihm konfrontiert sind - vor allem in der Öffentlichkeit.
Im Folgenden werden Handlungsmöglichkeiten im Umgang mit Rassismus im öffentlichen Raum und mit der Exekutive aufgezeigt.

Rassismus im öffentlichen Raum

Eine antisemitische Sesselbeschmierung in der Straßenbahn, eine gemurmelte Bemerkung in der Kassaschlange beim Einkaufen, ein rassistischer Nebensatz einer Uniprofessorin, eines Türstehers, einer Geschäftsfrau oder die auf die Herkunft bezogenen abfälligen Bemerkungen von ArbeitskollegInnen - alles Dinge, an die sich sehr viele Menschen in Österreich langsam aber sicher einfach gewöhnt haben.

Wenn Sie ZeugIn eines solchen Vorfalls werden, haben Sie verschiedene Möglichkeiten, aktiv zu werden. Sie können:

  • die jeweils zuständige Organisation/Person/Firma auffordern, die Beschmierung zu beseitigen
  • laut dagegen reden und sich einmischen
  • Position beziehen

Da es oft nicht so einfach ist, in dieser Form aktiv zu werden, können Sie sich auch als ZeugIn an ZARA wenden und den beobachteten Vorfall melden. Damit stellen Sie sicher, dass Rassismus dokumentiert wird und nicht als Normalität unregistriert bleibt.

ZARA kümmert sich zudem um die Beseitigung rassistischer Beschmierungen. Dafür ist wichtig, dass Ihnen als ZeugIn die Waggonnummer des Verkehrsmittels bzw. die Hausnummer bekannt ist, oder Sie eine wirklich genaue Ortsangabe machen können. Hilfreich ist zudem, wenn Sie die Beschmierung sofort fotografieren und das Foto digital mit der genauen Angabe der Adresse an ZARA mailen.

Rassismus darf nicht zur Normalität werden: deshalb ist es notwendig, dass möglichst viele rassistische Vorkommnisse und Übergriffe dokumentiert werden und ein realistischer Gesamteindruck der latenten rassistischen Einstellung in Österreich sichtbar wird. Daher ist es wichtig, dass Sie beobachtete Vorfälle, Beschmierungen, etc. ZARA melden.

Je aktiver und zivilcouragierter sich eine Gesellschaft verhält, desto weniger werden Übergriffe im öffentlichen Raum möglich.

Umgang mit der Exekutive

Wenn Sie ZeugIn einer Polizeikontrolle werden, die Ihnen nicht ordnungsgemäß erscheint, können Sie stehen bleiben und beobachten.

Von Folgendem ist dringend abzuraten:

  • Sie dürfen sich von Rechts wegen nicht in eine Amtshandlung einmischen: BeamtInnen haben ein so genanntes Wegweiserecht. Dieses Recht, jemanden vom Ort einer Amtshandlung weg zu weisen, müssen BeamtInnen nur auf Nachfrage begründen. Wenn einE PolizistIn Sie explizit weg weist, dann sollten Sie dem Folge leisten.
  • Aktiver oder körperlicher Widerstand gegen Anordnungen der Polizei ist absolut nicht ratsam.

Besser ist es, alles genau zu beobachten und zu dokumentieren und danach Beschwerden nach dem Sicherheitspolizeigesetz einzureichen. Am selben Tag ein Gedächtnisprotokoll anzufertigen ist auf jeden Fall sinnvoll - denn Verhandlungen finden oftmals erst Monate später statt.

Beamtshandelte Personen haben zudem das Recht, eine so genannte Vertrauensperson zu verlangen, die sie während der Amtshandlung und im Kommissariat begleiten kann. Sie können jemanden darauf aufmerksam machen, dass er oder sie dieses Recht hat und sich als Vertrauensperson anbieten. Sie dürfen auch jemandem, der verhaftet wird, einen Zettel mit ihrer Telefonnummer und Ihrem Namen geben, damit die beamtshandelte Person es nachher leichter hat, ZeugInnen zu finden.

Sie können sich auch nach der Dienstnummer der BeamtInnen erkundigen. Diese sollte in Form einer Visitenkarte überreicht werden. Wer selbst nicht von einer Amtshandlung der Polizei betroffen ist, hat jedoch nicht das Recht auf Ausfolgung der Dienstnummern. Es liegt somit im Ermessen des/der BeamtIn, ob er/sie diese aushändigt, oder nicht. Wichtig ist auf jeden Fall, dass Sie möglichst ruhig und gelassen und wenig bedrohlich bleiben. Sie wollen ja kalmieren und nicht zusätzlichen Stress schaffen.

Zivilcourage bedeutet oftmals schon, einfach nur stehen zu bleiben und aufmerksam zu sein. Damit signalisiert man, dass jemand Interesse hat und das Verhalten der BeamtInnen beobachtet, dass mögliche Fehltritte nicht der Aufmerksamkeit der Öffentlichkeit entgehen.