Rassistische Wirte in Graz: eine Klarstellung

9. Juni 2003
Inneres / Gesellschaft / Rassismus
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Die Beratungsstelle für ZeugInnen und Opfer von Rassismus (www.zara.or.at) möchte darauf hinweisen, dass die Diskussion um rassistische Einlasspolitik von Lokalen unverständliche Züge annimmt:

Wiederholt wurden PolitikerInnen zitiert, die der Meinung sind, Wirte sollten sich ihre »Gäste eben selbst aussuchen«. Gästeauswahl nach rassistischen Kriterien ist in Österreich eindeutig gesetzlich geregelt und nach Art IX Abs 1 Z 3 EGVG verboten.

Die Strafe kann für die rassistischen Lokalbesitzer bis zu 1100 Euro betragen oder nach § 87 GewO sogar den Entzug des Gewerbescheins bedeuten.

Abgesehen davon verweist ZARA auf den aktuellen »Rassismus Report«, in dem eine derartige rassistische Praxis ausführlich (nicht nur für Graz!) dokumentiert wird und die betreffenden Lokale nach dem EGVG angezeigt wurden.

»Die Beratungsstelle für ZeugInnen und Opfer von Rassismus«, so Obmann Dieter Schindlauer, » hat eigentlich laufend mit Berichten über rassistische Lokale zu tun. Wenn Gaststätten oder Diskos ihrer rassistisch motivierten KundInnen-'Auswahl' einen größeren Stellenwert beimessen als dem Verlust von zahlenden Gästen, dann geht es nicht um mangelnde Sensibilität oder fehlendes Verständnis. Freundliche Gesprächsversuche helfen da eigentlich nicht. Wir sehen daher die EGVG-Anzeige als ein adäquates Mittel, damit umzugehen.«

Die ZARA-Beratungsstelle für ZeugInnen und Opfer von Rassismus bietet kostenlos Beratung, Information und Dokumentation durch ein sozial und juristisch geschultes Team. (Tel: 01/929 13 989)