Keine Umsetzung der EU-Richtlinie. ZARA prüft, ob sich dennoch etwas verändert.Am 19.07.2003 endet die Frist zur Umsetzung der die Richtlinie 2000/43/EG zur Anwendung des Gleichbehandlungsgrundsatzes ohne Unterschied der Rasse oder der ethnischen Herkunft des Rats der Europäischen Union. Das österreichische BMWA hat bis jetzt nicht mehr als einen oberflächlichen Entwurf vorgelegt. Die relativ kurze Begutachtungsphase kann kaum grundlegende Verbesserungen bringen. Hauptkritikpunkte am Entwurf des BMWA für die Novellierung des Gleichbehandlungsgesetzes sind laut ZARA, dem Verein für Zivilcourage und Anti-Rassismus-Arbeit:
Positiv bewertet ZARA-Obmann Dieter Schindlauer: »Eine seit Jahren bestehende ZARA-Forderung wird erfüllt. Ein Diskriminierungsverbot für Private untereinander wird geschaffen, das bei Diskriminierung aufgrund von 'Rasse' und 'ethnischer Herkunft' immerhin in den Bereichen Arbeitswelt, Wohnen und Versorgung mit Gütern und Dienstleistungen eine eindeutige Verbesserung der Stellung von Diskriminierungsopfern bringen könnte.« Zusammenfassend stellt Schindlauer aber fest: »Der Entwurf ist vor allem ein Symbol für Zaghaftigkeit und Mutlosigkeit. Die europarechtlich vorgegebenen Minimalstandards werden mehr schlecht als recht umgesetzt, wobei peinlich genau darauf geachtet wird, keine weiterreichenden Maßnahmen zu setzen.« (Eine ausführliche Stellungnahme finden Sie unter http://www.zara.or.at/materialien/stellungnahmen/.) Anläßlich des Entwurfes des BMWA für die Novellierung des Gleichbehandlungsgesetzes prüft ZARA zudem die sogenannten »Nur Inländer«-Inserate im Immobilien- und Stellenanzeigenteil von österreichischen Print- und Onlinemedien, eine in Österreich zur traurigen Gewohnheit gewordene, diskriminierende Praxis. ZARA startet am 22. Juli eine Aktion, in der die für diese Inserate Verantwortlichen darüber infomiert werden, dass diese Praxis nach dem Art. 3 (h) der Richtlinie 2000/43/EG, dem Einführungsgesetz zu den Verwaltungsverfahrensgesetzen (EGVG) verboten ist. Die juristische ZARA-Beraterin Maria Fernanda Perez-Solla meint dazu: »Heute ist es möglich, das bereits bestehende EGVG in Verbindung mit Art. 3 (h) der Richtlinie 2000/43/EG zu interpretieren, da beide rechtliche Grundlagen den Zugang zu und die Versorgung mit Gütern und Dienstleistungen betreffen.« Ziel der Aktion ist es, sowohl die Zeitungsredaktionen als auch Immobilienbüros und Arbeitgeber über die rechtlichen Grundlagen zu informieren und ihre Antworten zu dokumentieren. ZARA behält sich vor, gegen jene Betriebe, die trotz Aufklärung dennoch an der rechtswidrigen Diskriminierung festhalten, bei den zuständigen Behörden Anzeige zu erstatten. |