Stellungnahme an das BMWA zur Weiterleitung an die Europäische KommissionAn Betr.: Ihr Informationsersuchen, GZ.: BMWA-464.408/0016-III/1072005Sehr geehrte Damen und Herren, in og. Angelegenheit übermittelt ZARA-Zivilcourage und Anti-Rassismus-Arbeit gern folgende Informationen bezüglich der österreichischen Umsetzung und Anwendung der RL 2000/43/EG: ZARA beschäftigt sich neben vielfältigen Tätigkeiten im Bereich der Rassismusprävention auch mit der konkreten Beratung und Betreuung von Personen, die sich von Rassismus und rassistischer Diskriminierung betroffen fühlen und dokumentiert Berichte über rassistische Vorfälle, die von Opfern oder ZeugInnen von Rassismus gemeldet werden. Der jährlich veröffentlichte „Rassismus Report“ macht eine Auswahl dieser Vorkommnisse einem breiten Publikum zugänglich. Zur Umsetzung der RL 2000/43/EG in Österreich:Nicht erst seit dem Inkrafttreten der Rechtsvorschriften, die der Umsetzung der gegenständlichen Richtlinie dienen, beschäftigt sich ZARA auch mit der Hilfe zur rechtlichen Durchsetzung der Rechte von Diskriminierungsopfern und ist aktives Mitglied im zu diesem Zweck gegründeten Klagsverband zur Durchsetzung der Rechte von Diskriminierungsopfern. Grundsätzlich ist festzuhalten, dass die Umsetzung des rechtlichen Diskriminierungsschutzes in Österreich sehr schleppend voran geht und noch nicht abgeschlossen ist. Insbesondere leidet die faktische Umsetzung an folgenden Schwächen: Komplizierte Kompetenzverteilung und unklare Rechtslage: Die neuen Bestimmungen, die einem Diskriminierungsverbot in Österreich zur
Durchsetzung verhelfen sollen, sind insbesondere aufgrund des föderalen Prinzips
sehr unübersichtlich geraten. Die sieben bereits in Kraft getretenen Umsetzungen
auf Bundesländerebene unterscheiden sich in etlichen wesentlichen Punkten
voneinander – insbesondere was den Weg zum Recht anbetrifft. Anlaufschwierigkeiten der spezialisierten Institutionen Sowohl die Gleichbehandlungsanwaltschaft als auch die Gleichbehandlungskommission sind seit 1. Juli 2004 auch für Diskriminierungen aufgrund ethnischer Zugehörigkeit zuständig gemacht worden. Obwohl damit die legistische Umsetzung immerhin vier Jahre der Vorbereitung in Anspruch genommen hat, dauerte es beinahe ein weiteres Jahr, bis die neuen Stellen der Gleichbehandlungsanwaltschaft besetzt waren und zumindest einer der beiden neuen Senate der Gleichbehandlungskommission eine Sitzung abgehalten hat. Von rassistischer Diskriminierung Betroffene mussten sich in dieser Zeit, wie schon zuvor, allein auf die Unterstützung durch Nichtregierungsorganisationen verlassen. Völliges Fehlen des Dialogs mit Nichtregierungsorganisationen Nach wie vor gibt es den in der Richtlinie vorgeschriebenen Dialog mit Nichtregierungsorganisationen zu Fragen der Diskriminierungsbekämpfung nicht. Ja es ist nicht nur keine Rede von einem solchen strukturierten Dialog, es fehlt auch jegliche finanzielle wie immaterielle Unterstützung für den Verein ZARA, der seit mittlerweile fünf Jahren, mit Ausnahme kleinerer Druckkostenbeiträge, keinerlei Förderung aus Bundesmitteln zur Aufrechterhaltung des Beratungs- und Dokumentationszentrums erhält. Es steht zu befürchten, dass die hier angesammelte Expertise bei einer Fortsetzung dieser Ignoranzpolitik für Österreich verloren geht. Tätigkeiten von ZARA im Zusammenhang mit der neuen RechtslageZARA berät seit Inkrafttreten der neuen Gleichbehandlungs- und Antidiskriminierungsgesetze Ratsuchende auch in dieser Materie. Auffällig dabei ist, wie schwer es ist, Menschen, die rassistische Diskriminierung erfahren haben, dabei zu unterstützen, ihr Recht auf Kompensation des erlittenen Schadens auch durchzusetzen. Aufgrund der Komplexität der Rechtsmaterie und des nach wie vor fast völligen Fehlens von Unrechtsbewusstsein derer, die die diskriminierende Handlung gesetzt haben, scheuen die meisten KlientInnen vor einer gerichtlichen Geltendmachung zurück. Der potenzielle Mehrwert eines Verfahrens vor der Gleichbehandlungskommission ist ohnehin nur schwer kommunizierbar, da hier ja noch keine Erfahrungen vorliegen und bisher anhängige Verfahren noch in keiner Weise bearbeitet worden sind. Dennoch hat ZARA im Namen seiner KlientInnen bislang zwei Anträge an die Gleichbehandlungskommission vorbereitet, wobei im ersten Fall (eingebracht Jänner 2005) rassistische Diskriminierung und Belästigung in der Arbeitswelt und im zweiten Fall rassistische Diskriminierung bei der Versorgung mit Wohnraum (Einbringung: Juli 2005) zur Behandlung stehen. Auch aufgrund der Verzögerungen, die sich durch die Einschaltung der Gleichbehandlungskommission ergaben, wurde eine weitere Klientin dabei unterstützt, sich mit ihrem Anspruch (Diskriminierung bei der Versorgung mit Gütern und Dienstleistungen) im Juni 2005 direkt an die ordentlichen Gerichte zu wenden. Hier wurde auch der Klagsverband zur Durchsetzung der Rechte von Diskriminierungsopfern eingeschaltet, der bereit steht, sich dem Verfahren, falls notwendig, als Nebenintervenient anzuschließen. Um in Bezug auf die sich erst entwickelnde Judikatur zur Thematik im Sinne unserer KlientInnen stets auf dem aktuellen Stand zu sein, betreibt ZARA aktive Vernetzungsarbeit mit anderen AkteurInnen auf diesem Gebiet. In der Hoffnung, Ihrem Anliegen entsprochen zu haben,
Dieter Schindlauer Diese Stellungnahme wurde unter ausschließlicher Verwendung ehrenamtlicher Arbeit erstellt. |
